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Verbandsgemeide Sprendlingen-Gensingen Eintrittspreise Bilder Freibad Sprendlingen Im Brühl (ohne Hausnummer) 55576 Sprendlingen Telefon: 06701 - 960 254 Das Freibad Sprendlingen liegt im Südenwesten am Rande von Sprendlingen. Wegbeschreibung ab Autobahnabfahrt (A61) Gau-Bickelheim/Wöllstein: Auf die B50 in Richtung Sprendlingen. Kurz hinter dem Ortseingang von Sprendlingen noch über den Bahnübergang und sofort im Anschluss nach etwa 900 m rechts in die Bahnhofstraße abbiegen. Der Straße am Bahnhof vorbei folgen bis in die Linkskurve, die Badenheimer Straße. Nächste Straße (etwa 100 m) nach rechts in die Bachgasse, wo das Freibad und die Tennisplätze schon ausgeschildert sind. Öffnungszeiten täglich von 09.30 bis 20.00 Uhr. Je nach Wetterlage und Badebetrieb kann das Bad vorzeitig oder ganz geschlossen werden. Anfragen unter Telefon: 06701 - 960 254 | |
| Gebührenordnung 2004 | |
|---|---|
| für das Freibad Sprendlingen (Beschluss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen vom 10.12.01) | |
| 1. Tageskarten | |
| Erwachsene | 1,70 Euro |
| Erwachsene - gültig ab 17.00 Uhr | 1,40 Euro |
| Jugendliche (vollendetes 14. Lebensjahr bis unter 18 Jahre) | 1,40 Euro |
| Kinder (ab vollendetem 3.Lebensjahr bis unter 14 Jahre) | 1,10 Euro |
| 2. Zehnerkarten | |
| Erwachsene | 13,50 Euro |
| Jugendliche (vollendetes 14. Lebensjahr bis unter 18 Jahre) | 10,30 Euro |
| Kinder (ab vollendetem 3.Lebensjahr bis unter 14 Jahre) | 8,60 Euro |
| Schwerbehinderte (ab 50 %) | 8,60 Euro |
| 3. Saisonkarten | |
| Erwachsene | 26,90 Euro |
| Jugendliche (vollendetes 14. Lebensjahr bis unter 18 Jahre) | 20,20 Euro |
| Kinder (ab vollendetem 3.Lebensjahr bis unter 14 Jahre) | 17,20 Euro |
| Schwerbehinderte (ab 50 %) | 17,20 Euro |
| 4. Erstattung der Kosten bei Sachbeschädigung | |
Im Falle einer Sachbeschädigung sind der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die entstandenen Material und Lohnkosten voll zu ersetzen. | |
| 5. Inkrafttreten | |
Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 20.12.1995 außer Kraft. | |
| Alle Angaben ohne Gewähr! | |
![]() Kinder-, Nichtschwimmer- u. Schwimmerbecken. Im Hintergrund das Eingangsgebäude (nördlich) | |
![]() Schwimmerbecken mit Sprungbrett. Blick nach Südosten |
![]() Die beiden Plansch- u. Kinderbecken. Blick in südwestliche Richtung |